Für Menschen, die aus der röm.-kath. Kirche ausgetreten sind,
gibt es das Angebot, wieder in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen zu werden.
Der Wiedereintritt in die röm.-kath. Kirche ist jederzeit möglich.
Anmeldung zur Wiederaufnahme
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Pfarrkanzlei - Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Geburtsurkunde
Ausweis und Meldezettel
Taufschein
Trauungsschein (falls Sie verheiratet sind)
Nachweis über den Kirchenaustritt aus der letzten gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft
Ablauf der Wiederaufnahmen
Die Wiedraufnahme wird im Rahmen einer kleinen Feier durch einen Priester in der Pfarre unter Anwesenheit zweier Zeugen
(keine besonderen Voraussetzungen) vorgenommen.